Beispiele aus der Prüfpraxis der MA HSH

Neue Ausgabe des „Hingucker“

Die dritte Ausgabe des „Hingucker“ ist da! Wieder informiert die Medienaufsicht der MA HSH über interessante Fälle aus ihrer Prüfpraxis.


Dürfen zum Beispiel Fernsehjournalisten Kinder ohne die Zustimmung der Eltern filmen? Darf man auf Instagram Werbung für Markenklamotten machen? Wie schützen Sie Ihre Kinder vor sogenannten In-App-Käufen?

Die Antworten auf diese und mehr Fragen finden Sie in der Hingucker-Ausgabe 1_2016.

Wir wünschen viel Vergnügen bei der Lektüre.