Gesetzesänderung

Neuer Medienstaatsvertrag für Hamburg und Schleswig-Holstein in Kraft

Mit dem Inkrafttreten des 6. Medienänderungsstaatsvertrags HSH (MÄStV HSH) am 1. April 2017 kommt es zu zahlreichen Änderungen, die auch die Tätigkeit und Finanzierungsgrundlage der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) betreffen:


Als neue Aufgabe der MA HSH sieht der 6. MÄStV HSH die Förderung des nichtkommerziellen lokalen Hörfunks in Hamburg und Schleswig-Holstein vor. Hierfür soll die MA HSH künftig bis zu ca. 280.000 Euro pro Jahr aufwenden. Der Medienrat wird in seiner Sitzung am 26. April 2017 diesbezügliche Förderrichtlinien verabschieden.
Weggefallen sind dafür die Mittel für die Förderung von Medienkompetenz-Projekten Dritter. Das Thema Medienkompetenz ist jetzt nur noch eine Kann- und nicht mehr wie bisher eine Pflichtaufgabe der MA HSH.
Außerdem wurde die Anbieterabgabe abgeschafft. Diese hatten alle Rundfunkveranstalter mit einer Zulassung und einer Zuweisung der MA HSH jährlich an sie zu entrichten.
„Im zehnten Jahr ihres Bestehens hat die MA HSH erstmals eine Finanzierungsgrundlage, die nicht von der Anbieterabgabe abhängig ist. Eine gute Basis, um die neuen Herausforderungen einer konvergenten Regulierung als unabhängige, staatsferne Einrichtung weiter konsequent angehen zu können“, so MA HSH-Direktor Thomas Fuchs.