scout fragt nach:
Was ist rechts, was radikal und was extrem?

Ein Interview mit Daniel Frederik Perband, Pressesprecher Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg.


In der aktuellen scout-Ausgabe zeichnen wir ab Mitte Januar nach, wie rechtsextreme Inhalteanbieter agieren und vermeintlich harmlose Inhalte im Internet als Köder ausgelegt werden, um junge Nutzer*innen von sozialen Medien zu immer extremeren Inhalten zu locken. Ist das auch aus Sicht des Verfassungsschutzes ein Thema? 

Daniel Frederik Perband:
Die Radikalisierung Jugendlicher und sehr junger Erwachsener über das Internet und soziale Medien gehört aktuell zu den Schwerpunktthemen des Verfassungsschutzes. Neben rechtsextremistischen Gruppierungen erzeugen immer mehr Influencer verfassungsschutzrelevanten Content. Sie schlagen Brücken in nicht-extremistische Milieus und verschieben sukzessive und nachhaltig die „Grenze des Sagbaren“ durch Inhalte, die aber nicht immer gleich extremistische Positionen aufweisen müssen.

Dabei spielen diesen extremistischen Akteuren die Algorithmen verschiedener Plattformen in die Hände, die emotional aufgeladene Themen und Gefühle wie Wut und Empörung mit Reichweite verstärken. Mittels einfach abrufbarer KI-Unterstützung ist es inzwischen möglich, mit minimalem Aufwand professionell wirkendes Propagandamaterial zu erstellen und viral in der Zielgruppe zu verbreiten. 

Insbesondere Akteure der „Neuen Rechten“ treiben die Erosion der Abgrenzung voran. Sie schlagen eine Brücke zwischen extremistischen und nicht-extremistischen Milieus. Die Protagonisten der Neuen Rechten versuchen, den politischen Diskurs zu beeinflussen und schließlich zu prägen, um ihre Weltanschauung in die demokratische Mitte der Gesellschaft zu tragen. Dies bezeichnen die Verfassungsschutzbehörden als „Entgrenzung“.

Das inflationäre Auftreten rechtsextremistischer Inhalte in manchen Social Media- und Onlinespiele-Communitys, das häufig politisch ungesteuert erfolgt, trägt ebenfalls zur Entstigmatisierung des Rechtsextremismus unter jungen Menschen bei.

Besonders gewalt- und extremismusaffine Ausprägungen von Internet-Communitys sind die „Siege-Culture“ und die Attentäter-Fanszene. Hierbei handelt es sich um eine gewaltorientierte, rechtsextremistische Online-Subkultur. Ihre Akteure glorifizieren rechtsextremistische Attentäter auf Social Media-Plattformen. Die digitalen Propagandamaterialien dieser Szene rufen zur Nachahmung rechtsterroristischer Gewalttaten auf. Wer sich für das Thema interessiert, wird hier fündig.

Und nun kommt die wichtige Verständnisfrage für alle, die nicht täglich im Thema sind: Was bedeutet rechts, was rechtsextrem, was rechtsradikal?

Daniel Frederik Perband:
„Rechts“ beschreibt zunächst nur eine politische Richtungseinordnung die für konservative, am Nationalstaat und tradierten Werten orientierte Positionen steht. 
Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden darüber hinaus zwischen „Radikalismus“ und „Extremismus“, obwohl beide Begriffe oft gleichgesetzt werden – und das nicht nur im Zusammenhang mit Rechtsradikalismus und Rechtsextremismus.

Radikalismus bezeichnet eine zugespitzte Denk- und Handlungsweise, die gesellschaftliche Probleme von Grund auf angehen will, ohne jedoch die demokratische Verfassungsordnung oder deren Grundprinzipien abzulehnen. So gelten beispielsweise Kapitalismuskritiker, die grundlegende Veränderungen fordern, nicht als Extremisten, solange sie die Grundwerte der Demokratie anerkennen. Radikale Ansichten sind in einer pluralistischen Gesellschaft legitim und führen nicht zur Beobachtung durch den Verfassungsschutz, sofern die demokratischen Prinzipien respektiert werden. 

Extremismus hingegen umfasst Bestrebungen, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu beseitigen. Diese Grundordnung umfasst laut Bundesverfassungsgericht unter anderem: das Recht auf freie Wahlen, die Bindung der Staatsgewalt an Gesetz und Recht, das Recht auf parlamentarische Opposition, die Ablösbarkeit und Verantwortlichkeit der Regierung, die Unabhängigkeit der Gerichte, den Ausschluss von Willkürherrschaft sowie die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte.