Verhaltenskodex

Eine kleine Handyquette

Autofahren mit dem Mobiltelefon am Ohr ist in Deutschland verboten. Der Rest ist Verhandlungssache. Und eine Frage des guten Benehmens. Eine kurze Anleitung.


Ein Lichtschalter auf einer Blumentapete
Foto: Plainpicture

RUHIG ÖFTER MAL STUMMSCHALTEN:

Der Vibrationsalarm wird genauso schnell wahrgenommen und schont die Nerven der anderen. Und: Nicht jeder Anruf muss sofort angenommen werden. Das Respektieren von „Ruheschutzgebieten“ wie Kirchen, Friedhöfen oder Bibliotheken gilt eigentlich als selbstverständlich.

DIE TASTENTÖNE ABSCHALTEN:

Eine SMS mit 160 Buchstaben bedeutet 160 mal Piepen, wenn die Tastentöne angeschaltet sind.

MIT ANGEPASSTER LAUTSTÄRKE SPRECHEN:

Nicht lauter telefonieren, als ich auch mit einem echten Gegenüber sprechen würde. Muss ich wegen einer schlechten Verbindung laut werden, verschiebe ich das Gespräch auf später.

DIE GABEL LINKS, DAS SMARTPHONE RECHTS:

Wer im Restaurant ständig am Handy herumfummelt, anstatt dem Gegenüber ins Auge zu sehen, sollte konsequenterweise sein Steak mit dem iPhone schneiden.

UND ÜBRIGENS:

Dass Handys in Krankenhäusern zu schweigen haben, ist durchaus umstritten: Während die Auswirkung auf elektronische Geräte zwar bekannt ist, aber bisher keine daraus resultierenden Schäden nachgewiesen wurden, konnten mit dem Mobiltelefon schon öfter Leben gerettet werden (laut einer britischen Studie aus dem Jahr 2006). Auch im Berliner Universitätskrankenhaus, der Charité, werden Handys geduldet – weil die Anschaffung einer Telefonanlage für Patienten zu teuer wäre.


Dieser Text ist in der scout-Ausgabe 1_2013.

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