Fünf Fragen: Was sollten Eltern und Lehrkräfte wissen?

Für die 30. Ausgabe von scout haben wir Antworten auf Fragen rund um Kinder, Jugendliche und deren Mediennutzung eingesammelt, die uns alle interessieren. 

 


Welche KI-Tools sind für Kinder/Jugendliche gut, sicher und hilfreich?

KI-Experte Colin Kavanagh von techagogics.de

„Das lässt sich so kaum beantworten. Die KI-Welt ändert sich so schnell, dass Empfehlungen von heute schon morgen längst wieder veraltet sind. Meiner Meinung nach geht es aber auch nicht so sehr darum, mit welchen Apps die Jugendlichen ihre Erfahrungen machen – sondern dass sie ein paar sehr wichtige Regeln beachten und auch konkrete Wirkweisen durchschauen, wenn sie mit KI arbeiten oder spielen.

Ganz grundsätzlich sollten alle, dieKI-Anwendungen ausprobieren, erst einmal ganz genau schauen, ob die jeweiligen Apps oder Programme die eingegebenen – oft privaten – Daten und Fragen für das Training ihrer KI-Modelle nutzen. Das kann man nämlich oft, zum Beispiel auch bei ChatGPT, mit einem Klick in den Einstellungen abschalten. Wenn das nichgeht: Vorsichtig sein mit Privatem – insbesondere Namen! Bei KI gilt ganz besonders: Das Netz vergisst nichts!

Das Verständnis solcher Aspekte rund um die Nutzung von KI sollten wir jungen Menschen unbedingt nahebringen: Namen rauslassen, keine eigenen Fotos nutzen, Privates privat bleiben lassen. Zu ‚Datensouveränität‘ gehört auch die Frage: Wo stehen die Server der KI? Da sind Standorte in Europa sicherer als in den USA oder gar in China. Unsere Perspektive auf KI ist daher ganz klar: Wir sollten sie intensiv nutzen – aber eben sehr reflektiert!

Kinder und Jugendliche sollten zum Beispiel wissen: Künstliche Intelligenz ist nicht von sich aus ‚unparteiisch‘, sondern liefert uns immer gefilterte Ergebnisse. Das zeigt uns das Beispiel der chinesischen KI ‚DeepSeek‘, die politisch unbequeme Fragen nicht beantwortet, also zensiert. Auf solche Aspekte gilt es zu achten, wenn KI in der Bildung eingesetzt wird. In Schulen wird noch sehr unterschiedlich mit dem Thema umgegangen: Es gibt Beispiele, wo Lehrer*innen Aufgaben per KI formulieren lassen – und die Schüler*innen KI-generierte Texte liefern. Die Note kommt dann vom Bewertungs-Tool … Andererseits gibt es viele Beispiele, wo KI kreativ im schulischen Umfeld mit echtem pädagogischem Mehrwert eingesetzt wird.“

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scout-Beitrag über die "Deepfake Detectives"

scout zu KI: Lesen Sie hier das ganze Heft

Gibt es gute Apps für Grundschulkinder?

Nina Soppa, Medienpädagogin bei www.blickwechsel.org

„Für Kinder im Grundschulalter gibt es tolle Apps! FragFinn wurde eigens für Kinder konzipiert: Hier können Internetfrischlinge im geschützten Surfraum Erfahrungen mit der Online-Recherche machen. Neben den Suchergebnissen gibt’s Video-Empfehlungen zu kindgerechten Angeboten. Wer Kinder mit dem Thema KI vertraut machen möchte, kann KinderGPT nutzen: Die App ist noch recht neu, die Basisversion kostenlos. Für die Nutzung weiterer Funktionen bedarf es eines kostenpflichtigen Abos. Grundsätzlich: Eltern sollten die Kinder dabei begleiten. Egal ob Suchmaschine oder KI – beide können falschliegen! Neben der technischen Bedienbarkeit der Angebote müssen daher Kinder Kriterien zur Bewertung der Ergebnisse kennen: Ein Quellen-Check ist immer notwendig!“

Wo finde ich Infos zu den Lieblingskanälen meiner Kinder im Netz?

Dr. Mareike Thumel, Medienpädagogin im scout-Team

„Auf dem Elternratgeber FLIMMO (www.flimmo.de) für TV, Streaming und YouTube gibt es auch ein Kapitel zu TikTok und Co. Und wer gute Inhalte für Kids sucht: Auf der Website www.seitenstark.de/kinder sind über 60 gute Kinder-Websites verlinkt. Dort können Kinder eine Vielzahl an Angeboten entdecken, die sowohl Spaß bieten als auch lehrreich sind. Die Plattform bietet Informationen zu Themen wie Politik, Tiere, Kunst und vieles mehr. Bei Seitenstark wird besonderer Wert auf Datenschutz und Sicherheit gelegt.“

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Elternratgeber Flimmo: Hier können sich Eltern über Lieblingsfilme und -kanäle ihrer Kinder informieren. 

Hört uns mal zu!
Ivy, 11 Jahre: Welche Apps sind großartig – und welche völlig unnütz?

"Die beste App, die ich je hatte, ist ‚Ibis Paint X‘: Man kann Animes damit zeichnen, kann die Bilder veröffentlichen oder auch bloß in der Galerie speichern. Ich habe da schon so viel mit gezeichnet. Es gibt zig Vorlagen, zig verschiedene Stile und Effekte. Wie ‚Tusche‘ oder ‚Weichmacher‘ – oder als ob Sonne drauf scheint. Oft verbringe ich die ganze Zeit damit, die ich am Tablet sein darf, und merke es gar nicht. Dann ist meine DigitalZeit schon um, und ich ärgere mich, weil ich noch was anderes machen wollte ...

Etwa noch ‚Gacha Life 2‘ spielen. Das hab ich auch auf meinem Handy. Ich habe einen Plan, wann ich in der Woche wie lange was gucken darf … Das sind zwischen null und drei Stunden am Tag.

Ich nutze auch Apps wie Spotify gerne. Musik ist alles! Schrottige Apps kenne ich auch: ‚Anton‘, die Lern-App, finde ich schlecht, weil die Roboter-Stimme so ein künstliches britisches Englisch spricht, das mag ich gar nicht. Und eine Beat-Maker-App, auf die ich mich gefreut hatte, war auch Schrott. Sie sollte kostenlos sein, aber jeder Effekt für einen guten Beat kostete dann doch extra. Die hab ich gar nicht gefeiert und schnell gelöscht.

Ich fühle mich insgesamt gut geschützt, aber irgendwie nervt mich, dass jeder Schrott auf YouTube sein darf. Es gibt zum Beispiel eine Influencerin, die ist erst acht Jahre alt und postet rassistische Inhalte, sie sagt auch das N-Wort. Ich wünsche mir, dass sie verschwindet!“

Da sind Pornos auf dem Kinderhandy – was nun?

Kriminalhauptkommissarin Heike Bredfeldt-Lüth, Zentralstelle Polizeiliche Prävention

„Die kurze Fassung ist: Report statt Repost! Sexualisierte Darstellungen von Minderjährigen müssen gemeldet werden, da es sich dabei um Missbrauchsdarstellungen handeln könnte. Es ist verboten, sexuelle Darstellungen von Kindern oder Jugendlichen auf dem Handy zu haben oder zu verbreiten, also weiterzuleiten. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Bilder oder Videos ungefragt geschickt oder ob sie auf Social-Media-Kanälen geteilt wurden. Die erste Adresse für eine Meldung ist die Polizei, damit diese gegebenenfalls gegen Täterinnen und Täter ermitteln kann – nur so kann ein eventuell noch andauernder sexueller Missbrauch beendet werden!

Eltern müssen in einem solchen Fall unbedingt beherzigen, ruhig zu bleiben, wenn sie mit dem Kind darüber sprechen. Sie sollten fragen, ob ihr Kind weiß, um was für Bilder und Videos es sich handelt. Und darüber aufklären, dass es grundsätzlich strafbar ist, solche Dateien auf dem Smartphone zu haben. Dann müssen sie ihren Kindern erklären, dass es sich womöglich um echten sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen handelt, dass der Besitz und das Versenden solcher Dateien strafbar sind.

Die gute Nachricht: Es gab eine Gesetzesänderung zum Strafmaß beim Besitz von ‚kinderpornografischen Schriften‘. Damit haben die Ermittlungsbehörden und Gerichte eine flexiblere Handhabe ‚am unteren Rand der Strafwürdigkeit‘ – zum Beispiel wenn jemand ungewollt Empfänger solcher Dateien wurde oder wenn Lehrkräfte Screenshots zur Aufklärung des Sachverhalts machen. Bisher konnte so ein Fall nicht einfach eingestellt werden, da es sich um einen Verbrechenstatbestand handelte. Über eine Einstellung entscheidet die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Finden Eltern eindeutige oder auch nur verdächtige Fotos auf den Handys der Kinder (oder die Kinder erzählen davon, solche Fotos erhalten zu haben), sollten die Polizei (in jeder Dienststelle), die www.internet-beschwerdestelle.de und auch die betroffene Plattform informiert werden.“

UNTERSTÜTZUNG
für Jugendliche und Eltern bietet soundswrong.de